Digitalbonus Bayern Ihre Prozesse automatisiert. Bis zu 50 % bezuschusst.

Wir automatisieren Ihre Prozesse. Ihr Team hat mehr Zeit fürs Wesentliche. Und der Freistaat Bayern übernimmt bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben.

Wo kann Automatisierung Ihr Team entlasten? In einem kostenlosen Erstgespräch besprechen wir Ihre Abläufe und die Möglichkeiten einer Förderung.

Der Digitalbonus fördert kleine Gewerbebetriebe in Bayern.

Bayern zahlt mit.

Ob Standard oder Plus: Der Digitalbonus unterstützt Sie bei der Umsetzung. Sie finanzieren Ihr Vorhaben zunächst selbst und beantragen nach Projektabschluss die Auszahlung.

Digitalbonus Standard

bis zu 7.500 €

Für Unternehmenssoftware und digitale Abläufe.

Digitalbonus Plus

bis zu 30.000 €

Für Projekte mit besonderem Innovationsgehalt.

So viel kann für Sie drin sein.

15.000 € förderfähige Ausgaben

Bis zu 7.500 € Zuschuss im Standard

Beispielrechnung, kein Angebotspreis.
Welche Ausgaben förderfähig sind, entscheidet die Bezirksregierung.

Passt Ihr Unternehmen dazu?

  • Gewerblich tätig und gewerbesteuerpflichtig.
  • Einsatz der Software in einer Betriebsstätte in Bayern.
  • Weniger als 50 Mitarbeiter, in Vollzeit gerechnet und ohne Auszubildende.
  • Höchstens 10 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme.
  • Mindestens 4.000 € förderfähige Ausgaben.
  • Noch nichts für das Vorhaben beauftragt oder bestellt.

Weitere Bedingungen und Branchenausschlüsse stehen im amtlichen Förderprogramm. Im Prozess-Check schauen wir gemeinsam, ob Ihr Vorhaben grundsätzlich passt.

So starten Sie mit dem Digitalbonus.

  1. Automatisierung planen

    Im kostenlosen Prozess-Check erhalten Sie eine konkrete Empfehlung, welchen Ablauf Sie zuerst automatisieren sollten.

  2. Antrag vorbereiten

    Für eine Umsetzung mit uns bereiten wir die Antragsunterlagen gemeinsam mit Ihnen vor. Dabei unterstützen wir Sie kostenlos.

  3. Förderung beantragen

    Sie reichen den Antrag über ELSTER ein. Nach der Eingangsbestätigung können Sie uns beauftragen, vor der Bewilligung auf eigenes Risiko.

  4. Prozesse automatisieren

    Wir setzen Ihr Vorhaben in Phasen zum Festpreis um und unterstützen Sie anschließend beim Antrag auf Auszahlung.

Nächste Antragsrunde

2.11.2026
10 Uhr

Jeden Monat wird ein festes Kontingent an Anträgen freigegeben. Gemeinsam bereiten wir Ihren Antrag für die nächste Antragsrunde vor. Ist das aktuelle Kontingent noch nicht ausgeschöpft, können Sie den Antrag schon früher einreichen.

Kostenloser Prozess-Check

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Zuschuss?

Sie können bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben als Zuschuss erhalten. Beim Digitalbonus Standard sind das bis zu 7.500 €, beim Digitalbonus Plus für besonders innovative Vorhaben bis zu 30.000 €.

Welche Ausgaben anerkannt werden und ob Ihr Vorhaben gefördert wird, entscheidet die zuständige Bezirksregierung.

Wie unterstützt New Digitals beim Förderantrag?

Für eine Umsetzung mit uns bereiten wir die Antragsunterlagen gemeinsam mit Ihnen vor. Unsere Unterstützung ist kostenlos. Den Antrag reichen Sie selbst ein.

Auch beim späteren Antrag auf Auszahlung unterstützen wir Sie bei den Angaben zu unserem Projekt.

Wer stellt den Antrag und was brauche ich dafür?

Sie reichen den Antrag selbst über das ELSTER-Unternehmenskonto Ihres Unternehmens ein. Eine Einreichung durch uns ist laut Förderbedingungen nicht möglich.

Falls Sie noch kein Unternehmenskonto haben, planen Sie für die Registrierung vorsorglich bis zu drei Wochen ein. Ein Teil der Zugangsdaten kommt per Post. Registrierung bei ELSTER

Wann kann ich den Antrag stellen?

Sie können Ihren Antrag einreichen, solange das aktuelle Monatskontingent an Anträgen nicht ausgeschöpft ist. Ist es ausgeschöpft, müssen Sie die nächste Antragsrunde abwarten.

Das neue Kontingent wird am ersten Werktag jedes Monats um 10 Uhr freigegeben. Samstage zählen dabei nicht als Werktag. Der nächste Termin ist der Montag, 2. November 2026.

Wie lange läuft der Digitalbonus Bayern?

Das Förderprogramm läuft bis zum 31. Dezember 2027. Anträge können Sie stellen, solange das jeweilige Monatskontingent nicht ausgeschöpft ist.

Ab wann darf ich die Umsetzung beauftragen?

Erst wenn Sie die Eingangsbestätigung für Ihren Förderantrag erhalten haben. Vorher dürfen Sie Angebote einholen und das Vorhaben planen, aber noch keinen Auftrag erteilen. Das gilt auch für mündliche Aufträge, da sonst die Förderung entfällt.

Die Eingangsbestätigung ist noch keine Förderzusage. Sie können danach den Vertrag mit uns auf eigenes Risiko abschließen. Wenn Sie vor der Beauftragung Planungssicherheit möchten, warten Sie den positiven Förderbescheid ab. Damit ist die Förderung unter den darin genannten Bedingungen bewilligt. Die Auszahlung erfolgt erst nach Projektabschluss und Prüfung Ihres Auszahlungsantrags.

Wie lange dauert die Entscheidung über den Antrag?

Eine feste Bearbeitungsdauer wird nicht genannt. Die zuständige Bezirksregierung bearbeitet die Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs. Planen Sie deshalb ausreichend Zeit ein, wenn Sie den Förderbescheid vor der Beauftragung abwarten möchten.

Wann und wie wird der Zuschuss ausgezahlt?

Sobald der Förderbescheid vorliegt, Ihr Projekt abgeschlossen ist und alle Rechnungen bezahlt sind, können Sie die Auszahlung online beantragen. Nach Prüfung Ihres Antrags zahlt die Bezirksregierung den Zuschuss aus.

In der Regel genügt dafür eine Projektmitteilung. Bei einem bewilligten Zuschuss über 10.000 € oder einer Stichprobenprüfung ist zusätzlich ein Verwendungsnachweis erforderlich.

Den Antrag reichen Sie selbst ein. Bei den Angaben zu unserem Projekt unterstützen wir Sie.

Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Bei einer Ablehnung erhalten Sie keinen Zuschuss. Haben Sie uns bereits mit der Umsetzung beauftragt, tragen Sie die vereinbarten Kosten vollständig selbst.

Wenn Sie Ihre Beauftragung von der Förderung abhängig machen möchten, warten Sie bitte den positiven Förderbescheid ab.

Was fördert der Digitalbonus nicht?

Nicht gefördert werden Standard-Websites und Standard-Webshops, übliche Bürosoftware, Betriebssysteme sowie gewöhnliche Hardware wie PCs, Laptops oder Server. Auch Maßnahmen, die gesetzlich vorgeschrieben sind, sind ausgeschlossen.

Unternehmenssoftware für Warenwirtschaft, Kundenverwaltung oder Dokumentenmanagement kann dagegen förderfähig sein.

Werden Softwarelizenzen und laufende Kosten gefördert?

Ja, wenn sie zum geförderten Vorhaben gehören. Lizenzkosten und Systemservicegebühren können für höchstens 18 Monate berücksichtigt werden und müssen innerhalb des Bewilligungszeitraums anfallen.

Welche Ausgaben in Ihrem Fall förderfähig sind, entscheidet die zuständige Bezirksregierung.

Erhält ein KI-Projekt automatisch Digitalbonus Plus?

Nein. Entscheidend ist der besondere Innovationsgehalt Ihres Vorhabens. Der Einsatz von künstlicher Intelligenz allein reicht dafür nicht aus.

Ob Ihr Projekt für Digitalbonus Plus infrage kommt, klären Sie vor der Antragstellung mit der zuständigen Bezirksregierung.

Können auch Freiberufler den Digitalbonus beantragen?

Freie Berufe sind grundsätzlich von der Förderung ausgeschlossen. Eine Ausnahme kann gelten, wenn Sie Ihre Tätigkeit in einer gewerblichen Rechtsform ausüben und dadurch gewerbesteuerpflichtig sind.

Weitere Branchenausschlüsse gelten unabhängig von der Rechtsform. Ob Ihr Unternehmen antragsberechtigt ist, klären Sie mit der zuständigen Bezirksregierung.

Zeit, wiederkehrende Aufgaben abzugeben.

Erzählen Sie uns, welcher Ablauf Sie aufhält. Gemeinsam schauen wir, was sich automatisieren lässt und ob der Digitalbonus dazu passt.

Ihr Ansprechpartner
Quirin Stiegler Geschäftsführer